Arbeitsvisum LD1 und LD2 in Vietnam für Arbeitnehmer
Das LD-Visum wird an Ausländer ausgestellt, die in Vietnam beschäftigt sind. LD1 gilt für Personen, deren Befreiung von der Arbeitserlaubnis bestätigt wurde; LD2 gilt für Inhaber einer Arbeitserlaubnis. In beiden Fällen bürgt der Arbeitgeber.
Die Gültigkeit richtet sich nach der Arbeitserlaubnis
Ein LD-Visum ist nie länger gültig als die Restlaufzeit der Arbeitserlaubnis oder der Befreiungsbestätigung. Hat die Erlaubnis noch acht Monate Laufzeit, wird das Visum für acht Monate erteilt, obwohl das Gesetz bis zu zwei Jahre zulässt. Verlängern Sie zuerst die Erlaubnis und dann das Visum — in umgekehrter Reihenfolge verschwenden Sie einen Antrag.
Unterlagen
- Arbeitserlaubnis oder schriftliche Bestätigung der Befreiung
- Formular NA5 (Verlängerung innerhalb Vietnams) oder NA2 (Genehmigungsschreiben aus dem Ausland)
- Gewerbeanmeldung des Arbeitgebers und Formular NA16
- Originalreisepass, mindestens 30 Tage über den beantragten Zeitraum hinaus gültig
- Meldung des vorübergehenden Aufenthalts für die aktuelle Adresse
Umwandlung aus einem anderen Visum
Ausländer, die mit einem DN- oder DL-Visum oder visumfrei eingereist sind, können nach Erteilung der Arbeitserlaubnis ohne Ausreise aus Vietnam zu LD wechseln, sofern der Arbeitgeber den Antrag unterstützt. Das ist der übliche Ablauf für neue Mitarbeiter, die sich bereits im Land befinden.
Nächster Schritt: Aufenthaltskarte
Mit einem LD2-Visum und einer Arbeitserlaubnis, die ein Jahr oder länger gültig ist, ist der Antrag auf eine befristete Aufenthaltskarte fast immer günstiger als wiederholte Verlängerungen, und die Karte ersetzt bei der Wiedereinreise nach Vietnam das Visum.
Servicegebühr ab 3.000.000 VND für LD-Verlängerungen. Xem bản tiếng Việt
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